Auf den 1. Januar 2010 tritt das neue MWST-Gesetz in Kraft. Wir gehen hier nur auf die wichtigsten Änderungen ein.
- Die Limite für die Steuerpflicht wird auf einen Umsatz von CHF 100'000.00 erhöht (bisher 75'000.00)
- Die Saldosteuersatzlimite wird angepasst auf 5 Mio. Umsatz und CHF 100'000.00 Steuerzahllast (bisher 3 Mio. Umsatz und CHF 60'000.00 Steuerzahllast)
- Die Vorsteuerkürzung von 50% für Verpflegung und Getränke wird aufgehoben
- Die Margenbesteuerung bei gebrauchten Gegenständen wird aufgehoben und durch einen fiktiven Vorsteuerabzug ersetzt
- Der baugewerbliche Eigenverbrauch fällt weg
- Neu muss eine Finalisierung (Selbstkontrolle und Korrekturabrechnung) eingereicht werden (Frist 180 Tage)
- Die freiwillige Registrierung ohne Umsatz ist möglich
- Einfacheres und ausgeweitetes Verfahren zur Optierung von ausgenommenen Umsätzen ist möglich (z.B. Immobilien)
- Die Saldosteuersatzmethode ist neu nur noch eine Steuerperiode und die effektive Methode drei Steuerperioden anzuwenden (bisher mindestens fünf Steuerperioden)
Es wurden gesamthaft über fünfzig Gesetzesänderungen eingeführt. Die detaillierten Informationen zum neuen Mehrwertsteuergesetz sind unter folgendem Link ersichtlich:
www.estv.admin.ch
Achtung: Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die befristete IV-Zusatzfinanzierung erfolgt erst auf den 1. Januar 2011.
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