Die neuen Bestimmungen der Unternehmenssteuerreform II treten gestaffelt in Kraft. Die 3. Etappe wird auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten. Darin geht es hauptsächlich um den steuerlichen Aufschub bei der Überführung von Liegenschaften vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen, bei der Verpachtung eines Geschäftsbetriebes und beim Erbgang sowie den Liquidationsgewinnen.
Im Kanton Schwyz wird die reduzierte Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bereits ab dem 1. Januar 2010 auf Genossenschaftsanteile erweitert. Voraussetzung dabei ist eine 5% Beteiligung. Ab dem 1. Januar 2011 wird das kantonale Gesetz dem Bund angeglichen. Somit beträgt die Mindestbeteiligungsquote 10% und die Steuerreduktion wird auch auf ausländische Beteiligungen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gewährt.
Bei der Ersatzbeschaffung ist die Übertragung von stillen Reserven nicht mehr nur auf das Ersatzobjekt der gleichen Funktion möglich, sondern es wird nur noch die Betriebsnotwendigkeit desselben verlangt. |