Treuhand I Suisse Up I Date

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Sozialversicherungen

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Beiträge und Leistungen 2022.pdf
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Kennzahlen 2023

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Kundeninfo 2021.pdf
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Unsere Öffnungszeiten über die Festtage 2022/23 

 

Freitag, 23. Dezember 2022                             ab 16.00 geschlossen

Dienstag, 27. Dezember 2022                          geschlossen
Mittwoch, 28. Dezember 2022                          geschlossen

Donnerstag, 29. Dezember 2022                      geschlossen
Freitag, 30. Dezember 2022                              geschlossen
Montag, 2. Januar 2023                                     normale Öffnungszeiten

Dienstag, 3. Januar 2023                                   normale Öffnungszeiten

Mittwoch, 4. Januar 2023                                   normale Öffnungszeiten

Donnerstag, 5. Januar 2023                               normale Öffnungszeiten

Freitag, 6. Januar 2023                                      geschlossen



Kennzahlen 2022

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Härtefallunterstützung

 

Schwyzer Unternehmen können seit heute vereinfacht Härtefallunterstützung beantragen

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Seit heute setzt der Kanton Schwyz die neuen Bundesvorgaben um. Auf www.sz.ch/haertefall sind das neue Antragsformular und aktualisierte Informationen verfügbar.

Das Amt für Wirtschaft hat sämtliche Prozesse angepasst. Somit können seit heute Dienstag zusätzliche Schwyzer Unternehmen vereinfacht Unterstützungsleistungen beantragen. Das neue Antragsformular und aktualisierte Informationen sind auf www.sz.ch/haertefall zu finden. Anträge können neu auch nach dem 31. Januar 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Nicht rückzahlbare Beiträge für alle betroffenen Branchen

Die Schwyzer Lösung ermöglicht es, den besonders stark betroffenen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 50 000 Franken schnell und einfach nicht rückzahlbare Beiträge im Sinne der Bundeslösung zu gewähren. Die Härtefallunterstützung erfolgt abgestuft nach Dauer der behördlich angeordneten Schliessung. Betriebe, welche bereits ab dem 22. Dezember 2020 schliessen mussten, erhalten maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019, jene mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 maximal 10 Prozent.

Bei Firmen mit einem Umsatzausfall von über 40 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten beträgt die Härtefallunterstützung maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019. Der Maximalbetrag je Unternehmen liegt in allen Fällen bei 500 000 Franken, aber bei maximal 120 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020.

Rasche erste Teilzahlungen

Da die Anzahl Anträge sowie deren Volumen derzeit schwer abschätzbar sind, wird die Härtefallunterstützung in Teilzahlungen ausgerichtet. Eine erste Teilzahlung im Umfang von 50 Prozent wird innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen der vollständig und korrekt eingereichten Antragsunterlagen ausbezahlt. Eine zweite Teilzahlung erfolgt nach der Kantonsratssitzung vom 24. Februar 2021, die Schlusszahlung im Sommer 2021. Die Höhe der zweiten Teilzahlung resp. der Schlusszahlung wird zu gegebener Zeit festgelegt.

Regierungsrat beantragt Ausgabenbewilligung

Um an den vom Bundesrat zusätzlich gesprochenen 750 Mio. Franken partizipieren zu können, bereitet der Regierungsrat für die Kantonsratssitzung vom 24. Februar 2021 eine weitere Ausgabenbewilligung im Umfang von knapp 3.9 Mio. Franken vor. Mit den damit rund 7.8 Mio. Franken ausgelösten Bundesgeldern umfasst das Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft rund 11.7 Mio. Franken. Vorbehältlich der Zustimmung des Kantonsrates würden somit Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Unternehmen zur Verfügung stehen.

Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz | Bahnhofstrasse 15 | Postfach 1187 | 6431 Schwyz
awi@sz.ch | www.schwyz-wirtschaft.ch

 

 

 

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Kanton Uri: Härtefallunterstützung Medienmitteilung
Härtefallunterstützung Kanton Uri.pdf
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Auf den erwähnten Internetseiten wird auf die Antragsformulare verwiesen, welche abgerufen werden können, für Betriebe mit Schliessung und Betriebe mit einem Umsatzrückgang von 40% im 2020 oder während der letzten 12 Monate.


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Kundeninformation 2020
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Änderungen bei den Familienzulagen


Das Bundesparlament hat verschiedene Änderungen im Familienzulagengesetz beschlossen. Diese sind ab dem 1. August 2020 in Kraft.

 

Im Kanton Schwyz betragen die Kinderzulagen monatlich CHF 220. Sie werden für Kinder bis 16 Jahres ausbezahlt. Befinden sich Kinder von 16 bis 25 Jahren in Ausbildung, besteht Anspruch auf monatlich CHF 270 Ausbildungszulagen. 

 

Neu ab dem 1. August 2020 können Kinder bereits ab 15 Jahren die höheren Ausbildungszulagen erhalten, wenn sie eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren. Als nachobligatorisch gilt die Ausbildung, welche auf die obligatorische Schulzeit folgt. Ein Jugendlicher befindet sich in Ausbildung, wenn er sich auf der Grundlage eines anerkannten Bildungsganges systematisch (mindestens vier Wochen) und zeitlich überwiegend (mindestens 20 Stunden pro Woche) auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder eine Allgemeinausbildung erwirbt, die als Grundlage für verschiedene Berufe dient.

 

Zudem haben neu arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anspruch auf Familienzulagen.

 

Informationen zu den Familienzulagen und weiteren Sozialversicherungen gibt es unter www.aksz.ch. Bei Fragen geben die Mitarbeiter der Ausgleichskasse Schwyz gerne Auskunft
(041 819 04 25) oder info@aksz.ch).



 

MWST online abrechnen wird Standard 


Die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft schreitet rasch voran. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) baut ihre digitalen Lösungen und Dienstleistungen weiter aus. Im kommenden Jahr findet der bereits angekündigte Wechsel von der Papierabrechnung zur Onlineabrechnung statt. Sie werden deshalb zukünftig aufgefordert, die MWST nur noch online zu deklarieren.

 

 

Für eine Umsetzung des Wechsels in Ihrer Firma halten wir uns gerne zur Verfügung.


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MWST online abrechnen wird Standard
MWST Online-Abrechnung ab 2021.pdf
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Wechsel der Geschäftsleitung

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Lieber Sepp

Nochmals vielen herzlichen Dank für Deine jahrelange Treue & unermüdlichen Einsatz bei der Imhof Treuhand AG, Schwyz.

Dein Imhof Treuhand AG, Schwyz Team



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Alexia

Wir wünschen Dir einen tollen Start in der Geschäftsleitung und freuen uns auf viele weitere Jahre mit Dir. 

Dein Imhof-Treuhand AG, Schwyz Team



Volksabstimmung vom 19.05.2019 - STAF-Vorlage

Das Schweizer Stimmvolk hat der STAF am 19.05.2019 zugestimmt. Die darin enthaltenen Neuerungen, vor allem zum Unternehmenssteuerrecht, haben ab 01.01.2020 Gültigkeit zur Direkten Bundessteuer. Die Kantone haben nun ebenfalls per 01.01.2020 die Aufgabe, ihre Gesetze innerhalb der vom Bund vorgeschriebenen Bandbreite anzupassen. 

 

Sobald wir mehr dazu wissen, werden wir Sie darüber informieren.

 

https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/staf.html